Mietbedingungen und Zahlung

 eVH&Services-Stefan Hänsel

Zahlung

Bautrockner Bauheizer bei Wasserschaden mieten Kontakt

Die Zahlung für unsere Mietgeräte erfolgt mit Rechnungsstellung per Barzahlung, PayPal oder Überweisung. Die Höhe des Mietbetrages richtet sich nach der gewünschten Mietdauer sowie der Anzahl der benötigten Geräte. Beachten Sie, dass bei der Übergabe die Kaution mit zu zahlen ist. Diese wird bei einer ordnungsgemäßen Rückgabe wieder zurückgezahlt. Im Mietpreis enthalten ist die Reinigung der Geräte.

Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass wir als Kleinunternehmer im Sinne von §19 Abs. 1 UStG keine Umsatzsteuer auf unseren Rechnungen ausweisen dürfen.

Mietbedingungen

  1. Für den gemieteten Bautrockner ist – auch aus Sicherheitsgründen – nur der bestimmungsgemäße Gebrauch zulässig. Alle Schutzvorrichtungen und Schutzvorschriften sind vom Mieter einzuhalten.
  2. Der Bautrockner ist bei Mietbeginn in einwandfreiem, betriebssicherem Zustand. Der Mieter muss bei Übernahme dessen die Vollständigkeit prüfen. Der Vermieter ist bei der Prüfung auf Wunsch behilflich. Bei Verlust des Bautrockners oder von Zubehör, oder wenn Zubehör vom Mieter unbrauchbar gemacht wurde, werden die betreffenden Teile in Rechnung gestellt. Ausnahme ist, wenn die Beschädigung auf normalem Verschleiß zurückzuführen ist. Der Mieter verpflichtet sich, den Bautrockner in einem gereinigten Zustand zurückzugeben.
  3. Der Mieter haftet für alle Beschädigungen des Bautrockners, die durch Vorsatz, Fahrlässigkeit, durch nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch oder andere von ihm zu vertretende Umstände (z.B. Gebrauch durch Unbefugte/ Dritte) auftreten.
  4. Bei Verlust/ Diebstahl des Bautrockners haftet der Mieter, wenn der Verlust auf Umstände zurückzuführen ist, die der Mieter zu vertreten hat (z.B. unbeaufsichtigt). Der Mieter hat den Bautrockner sorgfältig aufzubewahren, insbesondere gegen Diebstahl zu sichern und vor Feuer und Witterungseinflüssen zu schützen.
  5. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die dem Mieter, einem Dritten oder an einer Sache durch den Bautrockner entstehen, sofern der Mietgegenstand nicht bestimmungsgemäß, nicht sachkundig oder nicht sachgerecht verwendet wurde.
  6. Wird der Bautrockner später als im Vertrag vereinbart zurückgegeben, so verlängert sich die Mietzeit jeweils um volle zu berechnende Zeiteinheiten. Wird ein Mietvertrag geschlossen, der Bautrockner reserviert, jedoch nicht abgeholt, so ist die Miete für die volle Mietzeit zu zahlen. Wird der Mietgegenstand vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit zurückgegeben, so besteht der Mietanspruch für die volle Mietzeit fort.
  7. Den Transport des Bautrockners zum Mieter und zurück zum Vermieter übernimmt falls nicht anders Vereinbahrt, der Mieter. Er trägt auch das Transportrisiko sowie die notwendige Sicherung dieser im Fahrzeug. Bei besonderer Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter kann der Bautrockner, unter Verrechnung einer angemessenen Gebühr, dem Mieter zugestellt und wieder abgeholt werden.
  8. Der Mieter verpflichtet, jede Beschädigung des Bautrockners dem Vermieter umgehend anzuzeigen.Unabhängig davon, ob diese Beschädigung auf natürlichem Verschleiss beruhen und vom Vermieter zu vertreten sind. Die Benutzung eines beschädigten bzw. nicht in betriebssicherem Zustand befindlichen Bautrockners ist nicht zulässig. Der Bautrockner darf weder vom Mieter noch von einer dritten Person repariert werden. Sämtliche Reparaturen sind vom Vermieter oder einer von ihm beauftragten Person oder Firma auszuführen. Der Vermieter stellt dem Mieter sofern ihm das möglich ist,für die Dauer der Reparatur einen Ersatz zur Verfügung. Für die Dauer der Reparatur ist der Mieter ebenso wenig von der Zahlung der Miete befreit wie beim Verlust des Mietgegenstandes, wenn Beschädigung oder Verlust von ihm zu vertreten sind. Die Reparaturkosten trägt der Mieter, wenn die Beschädigung des Mietgegenstandes vom Mieter zu vertreten ist.
  9. Insofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der fällige Betrag bei Abholung des Bautrockners zu entrichten. Die einbehaltene Kaution wird dem Mieter unter Verrechnung etwaiger Ansprüche des Vermieters bei Rückgabe des Bautrockners erstattet. Die Höhe der Kaution wird vom Vermieter festgesetzt. Die Höhe der Forderungen des Vermieters wird durch die Kaution nicht begrenzt.
  10. Der Vermieter ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Mieter einen unsachgemäßen Gebrauch des Bautrockners macht oder diese an Dritte ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters überlässt oder eine rückständige Miete trotz schriftlicher Aufforderung zur Zahlung innerhalb von 24 Stunden nicht bezahlt. Im Falle einer fristlosen Kündigung des Mietvertrages hat der Vermieter das Recht, den Bautrockner unverzüglich zurückzufordern. Wird der Bautrockner nicht innerhalb von 24 Stunden zurückgebracht, so hat der Vermieter das Recht, diese auf Kosten des Mieters abholen zu lassen.
  11. Das Mietverhältnis zwischen Vermieter und Mieter endet, wie im Mietvertrag für Mietgeräte festgelegt, zum Mietende. Der Mieter hat jederzeit die Möglichkeit, die Mietdauer für den Mietgegenstand über das Mietende hinaus, zu verlängern. Dies ist dem Vermieter bis zum Mietende telefonisch, postalisch oder per E-Mail mitzuteilen. Wird der Mietgegenstand nicht zum festgelegten Mietende vom Mieter zurückgegeben, hat der Vermieter das Recht, den Mietgegenstand auf Kosten des Mieters abholen zu lassen. Der Vermieter behält sich außerdem vor, Anzeige zu erstatten.
  12. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag nach Maßgabe der übrigen Vorschriften aufrechterhalten.
  13. Die Daten aus dem Mietvertrag dürfen vom Vermieter elektronisch gespeichert werden.Er verpflichtet sich, keine Daten an Dritte auszuhändigen.

 

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